Die Experten unterstützen die Hersteller von unvollständigen Booten bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die in der Richtlinie 2013/53/EU geforderte Herstellerbescheinigung und führt ggf. für vorgefertigte Rümpfe Festigkeitsprüfungen durch. Dabei wird in der Regel der Standard EN ISO 12215 einschließlich Prüf-Software angewendet.
Für unfertige Fahrzeuge kann ein/e Rumpfbescheinigung / Baubescheinigung ausgestellt werden.